Hausordnung
Die Hausordnung gilt mit dem Bezugsdatum der Räumlichkeiten 01.11.2021
- 1An den Schreibtischen des Coworking Space Haus des Holzes arbeiten häufig wechselnde Coworker. Deshalb verlassen die Nutzer den Arbeitsplatz aufgeräumt. Das beinhaltet das Wegräumen von Papieren und allen weiteren Gegenständen. Verfolgt wird damit das Prinzip Clean Desk. Für Coworker von Gesellschaftern oder Langzeitnutzern befinden sich entsprechenden Lagerungsmöglichkeiten auf der Bürofläche.
- 2Der Küchenbereich, der Besprechungsraum, die Besprechungsboxen, die Schreibtische etc. sowie die WCs sind sauber zu hinterlassen. Benutzte Tassen, Gläser, Teller etc. sind entsprechend in die Spülmaschine zu räumen. Getränkeflaschen etc. sind entsprechend in die vorgesehenen Kisten zu verstauen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände.
- 3Müll soll entsprechend in den dazu vorgesehenen Abfalleimern entsorgt werden. Papier und Müll sind getrennt zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Papiermüll haftet der Nutzer selbst. Mitgebrachte Pfandflaschen und -Dosen sind unmittelbar nach dem Verzehr wieder mitzunehmen.
- 4Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten. Diese darf auch nicht nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt offengehalten werden.
- 5Nutzer ohne gültige Mitgliedschaft und Besucher dürfen keine Arbeitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen.
- 6Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchmöglichkeiten bestehen draußen vor der Tür und auf der Terrasse. Bitte keine Zigarettenreste hinterlassen.
- 7Es ist darauf zu achten, dass Gespräche in normaler Lautstärke geführt werden. Gleiches gilt für Telefonate und Videokonferenzen. Anstatt der Freisprecheinrichtung oder der Lautsprecher bei Telefonaten und Videokonferenzen sind Kopfhörer zu benutzen. Auch im Küchenbereich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Längere Telefonate und Videokonferenzen sollten grundsätzlich, wenn möglich, nicht am Arbeitsplatz gehalten werden. Dafür können die Besprechungsboxen und Besprechungsräume (wenn frei) genutzt werden.
- 8Handys sind grundsätzlich leise, bzw. lautlos zu schalten. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Haus des Holzes mitzunehmen. Die Haus des Holzes GmbH übernimmt keine Haftung für die Gegenstände der Nutzer im Haus.
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- 9Elektrische Geräte (Rechner, Lampen etc.) sind bei Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten. Bei kurzzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen sowohl die Arbeitsgeräte als auch die Unterlagen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
- 10Der Grundsatz unseres Miteinander ist Vertrauen. Das gilt sowohl für Abrechnungen (Nutzung von kostenpflichtigen Zusatzservices) als auch untereinander. Es ist ausdrücklich verboten in Arbeitsmaterialien von anderen Coworkern ohne Nachfrage beim Eigentümer Einsicht zu nehmen. Grundsätzlich dürfen Informationen, die im Space ausgetauscht werden, nur mit Einverständnis anderer Coworker nach außen getragen werden. Im Weiteren gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie die im Nutzungsvertrag vereinbarten Regelungen.
- 11Im Haus des Holzes wird offen mit‐ und untereinander kommuniziert. Sollte ein Coworker einen Konflikt verspüren, kann dieser sofort den Betreiber darüber informieren. Der Betreiber wird sich, falls erforderlich, der Sache annehmen und zwischen den Konfliktparteien vermitteln.
- 12Das Mitführen oder Konsumieren von illegalen Rauschmitteln und Waffen ist strengstens untersagt und wird bei Missachtung geahndet.
- 13Haustiere sind auf der gesamten Bürofläche nicht erlaubt.
- 14Der Anschluss von eigenen elektrischen Geräten (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Kocher) ist verboten. Um- oder Einbauten sowie Installationen in den Räumen dürfen nicht vorgenommen werden.
- 15Die eigenständige Weitergabe des WLAN-Schlüssels ist nicht erlaubt. Eine Nutzung ist grundsätzlich nur für Nutzer des Haus des Holzes vorgesehen.
- 16Mitglieder und Benutzer sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Gegenüber ihren Mitarbeiter/innen ist die Hausordnung zur Kenntnis zu bringen und deren Einhaltung zu gewährleisten.